Der Kardinaldiakon Richard von St. Angelo entscheidet als vom Papst Innozenz IV. bestellter Richter den eben genannten Streit zwischen Abt und Konvent von Odenheim einerseits und Albert von Hohenstein andererseits in Betreff der Kirche in (Groß-) Gartach zu Gunsten Odenheims.