Hans Georg Tänzel von Tratzberg und seine Ehefrau Maria Anna Tänzlin von Tratzberg, geborene von Helmstett, verkaufen für sich, ihre Erben und ihre Nachkommen das 44 Jahre in Familienbesitz gewesene Schloss Unterwaldbach (Underwalpach) mit seinem Burgstall und seinen zugehörigen Rechten, Besitzungen und Einkünften, wie es in einer am 31. Januar 1516 ausgestellten Urkunde und in einem unter dem gleichen Datum mit drei Siegeln bekräftigten Urbar beschrieben ist, an Heinrich Freiherr von Stain, Herr zu Jettingen und Eberstall, kaiserlicher Rat, Ausschussmitglied des Kantons Donau der Reichsritterschaft in Schwaben und Landvogt der Reichsstadt Augsburg, für 34900 fl und bestätigen die Bezahlung. Die Gerichtsbarkeit über die vier großen Kriminalstrafen (malefitz hendel) bleibt der Markgrafschaft Burgau vorbehalten, der das Schloss Unterwaldbach über Erzherzog Leopold [V.] von Österreich lehenbar ist. Außerdem muss dem Pfarrer von Scheppach nach einem ausgeschnittenen Zettel aus drei Jauchert Acker mit Namen Mühlhalde ein Gulden als Zehnt entrichtet werden. Einige in dem alten Urbar nicht enthaltene Stücke und Güter wurden von seinem verstorbenen Vater Simon Tänzel von Tratzberg verkauft und gehören nicht zu diesem Lehen. Andere später noch bekannt werdende Stücke und Güter, die in dem alten Urbar ebenfalls nicht enthalten sind, werden aber nach einem lehenherrlichen Konsensbrief vom 16. Juni 1626 als Eigentum anerkannt. Die Aussteller übergeben das Lehen mit allen es betreffenden Akten und Urkunden an den Käufer, verzichten für sich, ihre Erben und ihre Nachkommen auf alle Rechte daran und übernehmen eine ausführlich beschriebene Bürgschaft bei allen Rechtsauseinandersetzungen. Werden noch ältere Unterlagen über dieses Lehen aufgefunden, werden sie dem Käufer nachträglich übergeben und gegebenenfalls für ungültig erklärt, wenn sie ihm schaden.