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Konz und Aberlin, Gebrüder, und Gerhard Strubelin und Einhard, Gebrüder, von Straubenhardt vergleichen sich mit Heinz Güler von Gernsbach wegen eines Tannwalds am Dobelberg dahin, dass derselbe um einen Jahreszins von 12 1/2 Schilling Heller in den erblichen Besitz Gülers übergehen, und dieser von den Straubenhardt gegen jedermann, auch den Grafen Heinzmann von Eberstein, geschützt und geschirmt werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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