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Konrad von Hailfingen zeigt dem Grafen Eberhard von Württemberg an, dass er die beiden, in der Urkunde von 1473 August 1. genannten Gläubiger befriedigt habe, schickt die Urkunden darüber mit und bittet um Auszahlung des Rests der Kaufsumme.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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