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Die RKG-Appellation erfolgt aus einem Verfahren um die nähere Berechtigung der Parteien zum Erbe des Godert von Harff zu Güsten (Kr. Jülich). Sie richtet sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, dem Appellanten eine Frist zum Beweis seines Rechtes zu setzen. Er sieht sowohl die Frist für zu kurz an als auch mit dem Urteil die Beweislast umgekehrt. Im weiteren am RKG auch Streit in der Erbfrage. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Hatzfeldtsche Intervention.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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