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Nachdem Engel, der Witwe des Kunz Sanwol zu Uttenhofen, wegen eines Steuerdelikts (unzureichende Steuerzahlung) vom Rat der Stadt Schwäbisch Hall das Vermögen eingezogen, auf ihr und ihrer engsten Freunde Bitten hin aber wieder zugestellt worden war, verschreiben als Gegenleistung besagte Engel, deren namentlich genannte Kinder und Angehörige der verschwägerten Familie Beltz der Stadt auf unbegrenzte Dauer jeweils auf Michaelis fällige Abgaben aus mehreren ihrer freieigenen Höfe und Güter in Uttenhofen, Raibach, Sanzenbach und anderen Orten und unterstellen diese Liegenschaften auf "öwig Zeyt" der Haller Territorialhoheit.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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