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Durchschnittenes Original und Kopie einer Wiederkaufsverschreibung über die Marke Rosenfeldt genannt mit seiner ganzen Feldmarke und Zubehörung, mit allen hergebrachten Gerechtigkeiten, welche Herr Ernst, Fürst zu Anhalt, in Vollmacht Herrn Rudolf seine fürstlichen Gnaden Bruder Rudolf, Propst zu Gottes Gnaden und ganzen Convent daselbst für 100 Gulden Hauptsumme, 40 am Gelde und 60 an Münze, 21 Silbergroschen auf einen Gulden gerechnet wiederkäuflich verkauft. Mit dieser Klausel, dass der Probst und Convent um Glimpfs und Nachbarschaft Willen ihrer fürstlichen Gnaden Untertanen die Trift um genannter Marke Rosenfeldt gönnen und nach... wollen. Auch solle es denjenigen, der vormals auf der Marke Rosenfeldt Acker ausgetan ist, an ihrer Gebrauchung unschädlich sein und mit Vorbehalt wiederkürliches Wiederkaufs.

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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