Die Generalstaaten der Vereinigten Niederlande bekunden ihre Zustimmung nach Einsicht der Akten des Prinzen von Oranien-Nassau und Erbstatthalters vom 24. August 1772 nach Beratungen des Staatsrates, daß Friedrich Rheingraf von Salm als Colonel Commandant im Regiment des Generalleutnants Prinzen von Sachsen-Gotha eingestellt wird. Er bekommt damit die Vollmacht, über die Kapitäne und gemeinen Soldaten dieses Reiments zu befehlen, sie einzusetzen gegen die Feinde der Niederlande, sowohl im Feld wie in der Garnison, den Bürgern der Städte und Bewohnern des platten Landes keinen Schaden anzutun oder diese übermäßig zu belasten. Freidrich Rheingraf von Salm soll seinen Eid vor dem Staatsrat leisten. Allen Befehlshabern, Colonels, Leutnants, Colonel-Majoren, Kapitänen und Offizieren, sowie den gemeinen Soldaten des Regiments wird befohlen, Friedrich Rheingraf zu Salm als Kommandanten anzuerkennen und ihm zu gehorchen.