Abt Wilhelm von Werden und sein ganzer Konvent machen bekannt, daß der dortige Propst Johann von Herne wegen seiner großen Ausgaben und Aufwendungen die Inkorporation der Pfarrkirche zu Emmerich von dem Erzbischof Heinrich von Köln erreicht hat. Der Abt stimmt zu, daß der Propst alle Einkünfte der Kirche auf Lebenszeit erhalten soll, ausgenommen die dem dortigen Pfarrer zustehenden Beträge. Der Propst hat dem Altar St. Raphael in der Kirche von Werden aus diesen Einkünften auf ewig sechs Malter Roggen, sechs Malter Gerste, vier Malter Hafer, einen Malter Weizen und einen Malter Erbsen zugewiesen, die der diensttuende Priester erhalten soll. Nach dem Tod des jetziger Propstes erhält sein Nachfolger die Hälfte der verbleibenden Einkünfte, die andere Hälfte der Konvent. - Es siegelt der Konvent. - Datum ... in die beati Johannis baptiste.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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