Herzog Stephan III. von Bayern bestätigt dem Kloster Seeon die niedere Gerichtsbarkeit über Leute und Güter am Hohenberg, erweitert diese um das Recht, auch schwerere Körperverletzung (fliessent wunden die sein klein oder groz) zu richten und erneuert dem Kloster alle alten Rechte und Privilegien. S: Herzog Stephan III.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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