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Johannes Frantz [wohl aus Marbach], gef. zu Marbach, weil er zu Poppenweiler bei Nacht ein großes Geschrei vollführt und geflucht und außerdem gegen das Verbot von den Juden Geld geliehen und mit ihnen gehandelt hatte, jedoch auf Fürbitte und gegen Bezahlung seiner Atzung wieder freigelassen und weiterer Bestrafung und rechtlicher Anklage enthoben, schwört U. und verspricht, mit Frau und Kindern unverzüglich das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne Erlaubnis des Herzogs nicht mehr zurückzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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