Lamprecht Koch von Erntorp und seine Ehefrau Lucia kaufen von den ehrbaren Leuten Peter Lentzis, dessen Söhnen und ihren Erben alles, was diese zu Müsch (Musche) besitzen, ausgenommen die Wiese unter Gor Ayqen, die die Verkäufer behalten wollen, gegen zwei Malter jährliche Korngülte, die die Aussteller den Verkäufern zwischen Mariä Himmelfahrt (Aug. 15) und Mariä Geburt (Sept. 8) jährlich auf eigene Kosten und Gefahr nach Monreal liefern sollen. Als Unterpfand setzen die Käufer alle ihre Güter im Gericht zu Monreal. Die Käufer können die Rente mit 40 rheinischen Gulden ablösen, wie sie zu Mayen gängig sind, es ist ihnen auch gestattet, zunächst nur die Hälfte, also 20 rheinische Gulden, abzulösen, allerdings nicht zu Lebzeiten von Peter Lentzis, danach nach ihrem Belieben. Die Aussteller bitten die Schöffen von Monreal, Dietrich (Thyl) Wichter und Peter Hille (Hylle), die Urkunde zu besiegeln. Sr.: gen. Schöffen von Monreal. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., besch. - Rv.