Meister Heinrich Tegen, Lehrer der geistlichen Rechte, Propst,und Conrad Späth, Chorherr des Stifts zu Sindelfingen, bestätigen die von Propst Hans von Bottwar und dem Chorherren Eberhard Sigmar von Urach als früheren Pfründeninhabern mit Rat des Kapitels, sowie des Schultheiß und des Gerichts zu Sindelfingen erteilte Erlaubnis (vgl. WR 12258 von 1428 Nov.11), einen Graben durch ihre Pfründgüter und Wiesen anzulegen, durch den Wasser auf die Mühle am unteren Tor geleitet werden soll. Des weiteren gestatten Propst Heinrich Tegen und Chorherr Conrad Späth für sich und spätere Pfründinhaber, daß dieser Bach freien Lauf in die Stadt haben solle, damit das Wasser durch die ganze Bürgerschaft genutzt werden könne. Die genauen Bestimmungen sind in einer gesonderten Urkunde (vgl. WR 12084) geregelt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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