König Friedrich II. von Preussen belehnt auf Bitten der Witwe des Diederich Wilhelm Johann von Morrien zu Calbeck als Vormünderin ihres unmündigen Sohnes Johann Diederich Alexander von Morrien deren Bevollmächtigten, den Kriminalrat und Regierungsadvokaten Johann Peter Ludwig Engels, mit der Zivil- und Kriminaljurisdiktion inklusive des Rechts der Verhängung der Todesstrafe, über das Gut Calbeck und alle zugehörigen Ländereien. Geschehen in Gegenwart des Kleve-Märkischen Regierungspräsidenten Adolph von Danckelmann und des Geh. Regierungsrats Christoph Diederich Grollman. Unterschrift: v. Danckelmann. den fünften Junii des eintausend sieben hundert neun und sechßigsten Jahres

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view
Loading...