Georg Ludwig von Zylnhardt (Zülnhardt) zu Widdern und seine Ehefrau Elisabeth von Neipperg bekunden, dass sie den Vettern und Brüdern Reinhard zu Treschklingen sowie Bernolph und Schweickard zu Bürg, allen dreien von Gemmingen, eine jährlich zu Johannis Baptist [= 24. Juni] nach Presteneck fällige Gült in Höhe von 50 Gulden württembergischer Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) aus Georg Ludwigs "thail an zwaien fünfteiln deß aigenthumblichen vierten theils" zu Widdern samt Zugehörungen um 1000 Gulden Kapital verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen den genannten Besitz zu Widdern als Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung auf Johannis Baptist vorbehalten.