Wegen besorgender Annäherung der preußischen Truppen sollen, nach dem Vorgang aus dem Jahr 1744, die von den Regimentern Verabschiedeten, welche noch unter 55 Jahre alt und sonst noch zur Dienstleistung fähig sind, konsigniert zum Marsch fertig gehalten und auf erhaltene Ordre an den befohlenen Sammelplatz geschickt werden, welche Verordnung in einer expresse zu haltenden Predigt, die Geistlichen überzeugend zu erklären haben - fehlt seit 1962