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König Karl bestätigt der Stadt Rottweil ihre bisherigen Freiheiten und verspricht, sie weder zu versetzen noch zu verkaufen oder irgendwie zu verkümmern; frühere Verpfändungen und Verpflichtungen gegen die Juden sollen ungültig sein; würde in diesen Punkten gegen sie gefehlt werden, sollen sie befugt sein, zur Abwehr sich mit anderen Städten zu verbünden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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