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Johann Kerckerinck, Sohn des verstorbenen Hermann Kerckerinck zur Borg und Sunger und seiner Frau Anna Buck, und Margaretha von Rhur, Tochter des verstorbenen Burchard von Rhur zu Venning und Offer und seiner Frau Gertrud Tilbeck, schließen einen Ehevertrag. Der Bräutigam bringt sein elterliches Erbteil mit, die Braut 1000 Rtl., Kleider und Kleinodien. Sie erhält zur Morgengabe das Erbe Mollenbecke im Ksp. Wolbeck und 50 Rtl. jährlich aus der Hovesaat zur Sunger als Leibzucht. Stirbt der Ehemann vor seiner Frau ohne lebende Kinder, erhält die Braut ihren Brautschatz zurück und dazu 1000 Rtl., die Morgengabe neben einer Behausung in der Stadt Münster, alles als Leibzucht. Stirbt die Frau als erste, erhält der Mann aus dem Brautschatz 500 Rtl. Sind Kinder vorhanden, soll die Witwe mit ihnen in allen Gütern sitzen bleiben. Bei einer zweiten Heirat sind die Kinder aus erster Ehe abzufinden. Den halben Brautschatz darf sie in die zweite Ehe mitnehmen. Uberlebt der Mann, sollen den Kindern Vormünder gesetzt werden, die den gesamten Brautschatz für sie verwahren. Die Kerckeringschen Güter sollen beim Tode der Kinder in männlichen Stamm vererbt werden. Die Witwe soll in diesem Falle 3000 Rtl. als Abfindung erhalten. Mit Johann Kerckerinck siegeln seine Brüder und Schwäger Hermann Kerckerinck, Berthold Kerckerinck zu Gisking und Eberhard Bischoping zu Bischoping, mit der Braut Paul von Wevert, Erbvogt zu Ossenberg, Johann von Mevert zum Herzhaus und Gerhard von der Recke. Geschehen und vorhandlet binnen Munster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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