Hugo Sturm reversiert gegenüber Pfalzgraf Friedrich I. als Vormund Pfalzgraf Philipps über die ihm und seinen Vettern Friedrich und Stefan in Gemeinschaft verliehene Hälfte am Laienkorn- und Etterzehnt zu Nordheim bei Marlenheim zu Mannlehen. Es folgen Bestimmungen u.a. zum Lehnsempfang bei Volljährigkeit des Pfalzgrafen Philipp.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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