Johann, Dietrich und Konrad von der Hees, Gebrüder, bekennen: nachdem Johann Graf zu Sayn dem + strengen Herrn Gobeln von der Hees, Ritter, ihrem Ahnen und seinen Erben seine Güter und Leute in den Kirchspielen von Oberfischbach, Nieder- und Oberholzklau und Ferndorf auf Wiederkauf verkauft gehabt, habe Dietrich Graf zu Sayn von ihnen diese Güter wieder gelöst.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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