Stättmeister und Rat der Reichsstadt Schwäbisch Hall, die am heutigen Tag um eine bestimmte Summe Geldes von Eberhard d. Ä. von Gemmingen zu Bürg das Patronatsrecht der Pfarrei Lorenzenzimmern samt allen zugehörigen Nutzungen, Gefällen und Rechten erworben haben, verpflichten sich, den noch durch den Verkäufer eingesetzten gegenwärtigen Pfarrer Peter Caspar, sofern sich dieser "wesenlich vnd gepurlich halten wird, wie einem pfarrer vnd priester gehorig", lebenslänglich auf dessen Stelle zu belassen und der Pfründe weder an ihrem Vermögen noch an ihren Einkünften Abtrag zu tun.