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Dem Bietigheimer Magistrat wird gestattet, seinen berechtigten Laurentii-Jahrmarkt auf den ersten März abhalten und einen Ross- und Viehmarkt damit verbinden zu dürfen (Bietigheim)
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Dem Bietigheimer Magistrat wird gestattet, seinen berechtigten Laurentii-Jahrmarkt auf den ersten März abhalten und einen Ross- und Viehmarkt damit verbinden zu dürfen (Bietigheim)