Kunz Röter zu Döttingen (Tettingen) verkauft an die Heiligenpfleger von Sankt Nikolaus zu Hall um 16 Gulden rheinisch eine Gült von 15 Schilling Heller, 1 Herbsthuhn, 1 Fastnachtshuhn aus seinem Gütlein zu Döttingen mit dem Recht, das Gut zu besetzen und zu entsetzen, Hauptrecht und Dienst zu verlangen. Als Dienst wird festgelegt, daß der Inhaber die Gülten des Heiligen zu Döttingen und Rüblingen einsammeln soll.