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Kaiser Ludwig der Fromme nimmt das Kloster Ellwangen unter seinen besonderen kaiserlichen Schutz, verbietet jedwedem von der richterlichen Gewalt den Eintritt auf dessen Gebiet oder dessen Besitzungen, und gestattet demselben nach dem Tode des jetzigen Abtes die freie Abtswahl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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