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Johann Preß von Großingersheim, ein unverbesserlicher und mehrmals vorbestrafter Bösewicht, wurde wegen zum 3.-mal gebrochener Urfehde mit ¼ stündigem Ausstellen an das Halseisen, Aushauen mit Ruten und lebenslänglicher Ausweisung, nach zuvor abgeschworener Urfehd bei unausbleiblicher Lebensstrafe nicht wiederzukommen bestraft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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