Johann Preß von Großingersheim, ein unverbesserlicher und mehrmals vorbestrafter Bösewicht, wurde wegen zum 3.-mal gebrochener Urfehde mit ¼ stündigem Ausstellen an das Halseisen, Aushauen mit Ruten und lebenslänglicher Ausweisung, nach zuvor abgeschworener Urfehd bei unausbleiblicher Lebensstrafe nicht wiederzukommen bestraft.