Aberlin Trytz aus Trailfingen [Kr. Münsingen], wegen eidlich bekräftigter falscher Kundschaften zu Kirchheim gef., peinlich beklagt und verurteilt, dass ihm der Nachrichter auf offenem Markt eine Viertelstunde ins Halseisen stelle und danach aus der Stadt austreibe, sowie dass er das Fürstentum Württemberg unverzüglich und auf immer verlasse, beeidigt dieses Urteil und schwört U.