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Die von Bischof Weigand zu Bamberg (Elekt) dazu verordneten Räte Wolf von Schaumberg, Amtmann zu Lichtenfels, Caspar von Aufseß und Andreas Hiltner entscheiden in Streitigkeiten zwischen Heinrich Meyer, Fischmeister zu Lichtenfels, für den Bischof einerseits und dem Kloster Langheim andererseits wegen einem Gewässer ("Fischwasser") im Main und dem Fischhaus "in der Gruben" bei Hochstadt am Main (= Gruben, Gde. Hochstadt a. Main). Fischmeister Heinrich Meyer hatte angezeigt, dass das Gewässer vom Kloster 1408 XII 12 von Bischof Albrecht zu Bamberg gegen Grundstücke bei Michelau ertauscht wurde und vom Markstein auf der Kreuzwiese bei Hochstadt a. Main bis zum Zufluss der Rodach in den Main verlaufen soll. Dieser Zufluss wäre jedoch noch vor etwa 20 Jahren deutlich weiter mainaufwärts gewesen - etwa dort wo jetzt die Wiese des Heinz Kreide aus Lettenreuth liege. Er hatte weiter argumentiert, dass die Gewässer des Klosters daher schon vor Gruben (Gde. Hochstadt a. Main, Lk Lichtenfels) endeten. Entschieden wird, dass die alte Beschreibung des Gewässers des Klosters nichtig sein und es zukünftig durch mehrere Marksteine begrenzt und gekennzeichnet werden soll. Es erstreckt sich dabei von einem Punkt zwischen Gruben und Katzenzagel (= Hochstadt a. Main, Katzogel) bis zu den Grenzsteinen oberhalb der Hochstadter Brücke. Die genaue Lage der Steine wird beschrieben. - Siegler: Bamberg, Bischof Weigand von Redwitz

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Staatsarchiv Bamberg
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