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Kaiser Ludwig bestätigt Schultheiß, Rat und Bürgern zu Heilbronn alle Bestätigungen, Briefe, Privilegien, Freiheiten und Gnaden seiner Vorgänger, insbesondere dass ihre dem Reich zu zahlende Steuer den Betrag von 600 Pfund Haller nicht übersteigen darf. Der Kaiser verleiht ihnen nach dem Vorbild König Rudolfs einen jährlichen Markt, der vom achten Tag vor bis zum 15. Tag nach St. Michael (22. September bis 13. Oktober) dauern soll, mit den gleichen Rechten wie die Frankfurter Messen, und gebietet jedermann unter Androhung einer Pön in Höhe von 100 Mark reinen Golds, die je zur Hälfte der kaiserlichen Kammer und den Geschädigten zufallen soll, die Einhaltung des Privilegs.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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