Wilhelm, Graf zu Wied und Moers, Herr zu Rennenberg, bekennt: Er ist mit der an Martinstag (Nov. 11) 1493 fällig gewesenen Rückzahlung einer dem Hermann Boos von Waldeck, pfalzgräflichem Hofmeister, geschuldeten Summe von 200 Gulden in Verzug geraten, worauf die dafür bestellten Bürgen, nämlich Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, und Heinrich von Sötern in Anspruch genommen wurden und eine mit Anfang und Ende zitierte Schuldverschreibung vom Tage (StAWt-F US 6 Nr. 415 [2]) über die inzwischen aufgelaufene Schuldsumme von 350 Gulden der Kurfürsten Münze bei Rhein ausgestellt haben. Er verpflichtet sich seinerseits statt ihrer die an Jakobstag (Juli 25) nach Heidelberg zu leistende Rückzahlung zu übernehmen und die beiden Bürgen schadlos zu halten. Die dem Gläubiger eingeräumten Sanktionsmöglichkeiten sollen auch auf ihn und seine Erben anwendbar sein. Nach geschehener Zahlung sollen ihm Graf Philipp und Heinrich von Sötern die ihnen ausgehändigten gleichlautenden Exemplare dieses Schadlosbriefs ausliefern. Die zur Mitbesieglung gebetenen Reinhard, Graf zu Leiningen und Herr zu Westerburg, und Gerlach, Herr zu Isenburg und Grenzau, seine Verwandten, kündigen ihr Siegel an. Sr.: Ausst., Graf Reinhard zu Leiningen-Westerburg sowie Gerlach, Herr zu Isenburg-Grenzau. unbegl. Abschr., Pap. (XVI.), mit StAWt-F US 6, Nr. 451 [2] ein Fasz. bildend.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...