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Georg Wilhelm Wolff von Guttenberg zu Höringhausen, der Kathedralkirchen zu Münster und Osnabrück Dompropst und Kapitularherr, Kurfürstlich Kölnischer, Bischöflich Münsterischer und Paderbornischer Geheimer Rat und Kammerpräsident, belehnt den Notar Johann Christoph Zumbrinck als Bevollmächtigten des Franz Wilhelm von Kerckerinck zur Sunger mit dem Hof zu Sunger, Ksp. Albersloh, Bauerschaft Sunger, in Dienstmannstatt. Zeugen: Dietrich Wilhelm Holtmann und Hermann Claholt, Notare, Siegelankündigung. Geben Münster. Unterschrift des Dompropsts.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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