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Hanns Schwartz und Dagersheim ("Tagerssen"), gefangengesetzt wegen Verschwenderei, freigelassen auf Bitten seines Vaters, verspricht, alle offenen Zechen zu meiden, keine Waffen zu tragen und ohne Einwilligung der Obrigkeit zu Böblingen, des Schultheißen und Gerichts zu Dagersheim nichts unnötig von seinem Gut zu verkaufen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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