Kilian Vol und sein Schwager Hans Stuch, beide seßhaft in Bonlanden, zu Stuttgart gef., weil sie, obwohl einander nahe "gefreundt", über gebotenen Frieden gegeneinander tätlich geworden waren, wobei Stuch verwundet wurde, jedoch auf Fürbitte ihrer Ehefrauen und Freundschaft mit der Auflage freigel., eine Geldstrafe von 15 fl als "Abtrag" zu bezahlen, woran Vol 10 fl und Stuch 5 fl tragen soll, sich ihr Leben lang wohl zu verhalten und ohne Erlaubnis der Obrigkeit außer einem Brotmesser keine lange Wehr mehr zu tragen oder im Hause zu haben, versprechen eidlich, diese Artikel zu halten, und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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