Endres Fürst zu Michelfeld verkauft auch namens seiner Erben an Junker Eberhard Negelin zu Hall und dessen Erben um 160 fl rh nach Anstößern beschriebene Äcker, Egerten, Wiesen und Gehölze in Leoweiler mit Zubehör, quittiert den Erhalt des Kaufpreises und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. Die Güter sind allodial, lediglich dem Pfarrer von Michelfeld sind jährlich neun Heller und ein halbes "Gartenhuhn für den Zehenden" zu entrichten.