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Konrad Brigell, B. und Schlosser zu Stuttgart, wegen seines liederlichen, verschwenderischen Lebenswandels etliche Tage gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten der verwirkten Strafe entledigt und mit der Auflage freigelassen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden und daheim in seinem Haus täglich nicht mehr als ½ Maß Wein zu trinken, sodann wöchentlich mindestens am Sonntag zweimal und am Freitag und Mittwoch je einmal in die Predigt zu gehen, sich zu bessern und sich christlich und ehrlich zu halten, auch in seiner Werkstatt seinem Handwerk nachzugehen, endlich seine Atzung zu bezahlen, gelobt eidlich, alle diese Artikel zu befolgen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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