Hans Jerg und Johannes Gauß von Wenden bitten sie in dem Besitz eines Waldes von 7. Morgen auf der Markung von Rotfelden im Tal genannt, so zu ihrem calwischen Kellereilehen gehörig und ordentlich umsteint ist, gegen Hans Jerg Nestlen und Hans Kempf zu Rotfelden, als vermeintliches Übermaß widerrechtlich als eigen angesprochen wird, zu manutenieren (Altensteig, Wenden, Rotfelden)