Schriften in 3 Faszikeln betreffend den Verkauf des Walds Renzenbühl und der von den gräflichen württembergischen Vogt zu Welzheim dagegen und gegen die Ausstockung desselben eingelegte Protestation, desgleichen die Versteinung des zur Herrschaft Welzheim gehörigen Walds Rübländer und eines dem Besitzer des Taubenhofs zuständigen Holzes (Welzheim, Taubenhof)