Thomas von Dürrn, Pfründner am Jörgenaltar in der Michaelskirche, bekundet: Er hat das Altargut zu Geifertshofen (Geyselberchtshoven) (Vorinhaber: Schefter) zu Erbe an Seitz Leyre verliehen. Es steht zum Dritteil, Diensten und allen Rechten. Mit Wissen des Lehnsherrn der Pfründe, des Abts Gottfried [von Stetten] zu Comburg, hat er genehmigt, daß der jetzige Inhaber des Gutes zu seinen Lebzeiten bei Gutsveränderungen für das Dritteil 3 Gulden, im Todesfall 6 Gulden zu zahlen hat. Die Abgaben für Bestand, Aufgabe und Handlohn sind davon unabhängig. Falls ein anderer Landseß auf das Gütlein kommt, steht es wieder zum ganzen Dritteil.