Schultheiß und Gericht zu Dusslingen (Tusslingen) entscheiden einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen und seinem Lehensmann, dem Schäferhans von Dusslingen (Tusslingen), dahin, dass der letztere dem ersteren die Grundstücke, welche er aus dem Lehensgut ohne Wissen und Willen des Klosters verkauft hatte, wieder beizubringen habe.