Hans Hochmüller, sesshaft in der Hochmühle bei Wolmersbach [Wolmersbur?], wegen Ehebruchs im Turm des Grafen Eberhard d.Ä. zu Neuenbürg gef., jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, künftig nicht gegen die Herrschaft Württemberg zu handeln.