Graf Rudolf von Sulz zu Rottweil bestätigt, dass vor ihm Frau Agnes, des verstorbenen Dietrich Herter von Dusslingen (Tusslingen) Tochter und Bertholds vom Stein von Klingenstein eheliche Wirtin, all ihr väterliches Erbe ihrem Vetter Johann Herter von Dusslingen (Tusslingen) gegen eine Abfindungssumme von 1.500 Pfund Heller übergeben und überlassen hat sowie auf alle ihre Ansprüche davon verzichtet, wogegen sie sich ihr noch zu hoffendes mütterliches Erbe vorbehalten.