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S. 35: Graf Ulrich zu Helfenstein belehnt Jung Endris Frasch zu Gruibingen um 85 Gulden mit dem Gut, das bisher Ulrich Steidlin sein Leben lang zu Gnaden innegehabt hat, als Erblehen.
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S. 35: Graf Ulrich zu Helfenstein belehnt Jung Endris Frasch zu Gruibingen um 85 Gulden mit dem Gut, das bisher Ulrich Steidlin sein Leben lang zu Gnaden innegehabt hat, als Erblehen.