Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg[-Ansbach] [d. Ä.] überträgt mit Zustimmung seiner verwitweten Mutter, Markgräfin Amalie von Brandenburg[-Ansbach], geborene Herzogin von Sachsen, Herzog August von Sachsen, Erzmarschall, Markgraf Joachim [II.] von Brandenburg, Erzkämmerer, beide Kurfürsten, und Markgraf Johann von Brandenburg, alle Obervormünder des Ausstellers, durch die von ihnen beauftragten Räte, Heinrich von Einsiedel d. J., Timotheus Jung, Doktor der Rechte, und Helioff von Giebichenstein, den hohen und niederen Wildbann und andere Jagden in dem Gebiet von Wittelshofen bis Lentersheim, von Lenthersheim bis Königshofen, von Königshofen bis Dinkelsbühl und von Dinkelsbühl die Wörnitz hinab bis Wittelshofen auf Hans Wolf von Knöringen und alle seine männlichen Erben in absteigender Linie zu Weiltingen. Hans Wolf von Knöringen hatte auf Wunsch von Markgraf Georg von Brandenburg[-Ansbach], dem Vater des Ausstellers, nach dessen Tod zusammen mit anderen Statthaltern und Regenten dreizehn Jahre der Regierung vorgestanden. Alle anderen Jagdrechte, die er innerhalb und außerhalb dieses Gebietes nachweisen kann, werden Hans Wolf von Knöringen und seinen Erben ebenfalls zugesprochen. Im Gegenzug verspricht er, drei weitere Jahre das Amt des Statthalters in Ansbach auszuüben.