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Anspruch auf die von Carsilius von Engelsdorf im Lande Jülich hinterlassenen Güter, besonders den Lehnhof Erberich (Ehrberg, Amt Aldenhoven). Nach seinem kinderlosen Tode und dem Tode seiner Witwe beanspruchten die Appellanten die Güter, da sie der Elisabeth als Enkelin von Margarethe, einer Schwester des Carsilius, nach dem Verzicht anderer Verwandter zuständen. Wilhelm von Harff sei von den Lehnsherren der Güter bereits investiert worden. Als die Appellatinnen (Anna als Schwester des Carsilius) Ansprüche erhoben, wurde ihnen bei einem Schiedstermin (29. Sept. 1559) ein Teil der Güter zugesprochen, darunter auch Lehen, zu denen sie nach Auffassung der Appellanten nicht fähig sind.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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