Dem Hans Anberger aus Landsberg, der wegen Diebstahl verhaftet wurde, wird anheimgestellt sich entweder dem peinlichen Gericht zustellen, oder sich zu verpflichten neben Bezahlung der Atzungskosten eine Urfehdverschreibung zu geben, dass er außer Landes gehen und zeitlebens nicht zurückkehren werde.