Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans von Steingrube (Steyn-) genannt Mennel zu seinem Knecht auf Lebtag bestallt hat. Hans soll dem Pfalzgrafen und seinen Erben in allen Geschäften gegen jedermann dienen und aufwarten. Zum Lohn soll er jährlich zu Pfingsten 24 Gulden, 6 Malter Korn, 25 Malter Hafer und ein Hofkleid empfangen, reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen. Wenn der Pfalzgraf ihn mit einem mindestens gleichwertigen Amt (emptlin) versieht, soll der Lohn ruhen. Kann er aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr reiten, soll Hans ein Leibgeding von 24 Gulden und 6 Malter Korn erhalten. Hans hat Treue, Huld und pflichtgemäßen Dienst gelobt und geschworen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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