Die der Gemeinde Heiligenzimmern streitig gemachte Abreichung von Holz zu Weg-, Steg- und Brunnenbauten aus den Kirchberger Waldungen. Mit einem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 8. Okt. 1820 über die Übernahme des so genannten "Hinter den Halden Wäldles"