Friedrich Koler aus Dahuwsenn [? Dahausen, G. Diesen Kr. Fritzlar-Homberg, Nassau], wegen schwerer Körperverletzung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte wieder freigelassen, gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen, auch ohne Erlaubnis nicht wieder zu betreten und schwört U. Koler hatte in Zell am Aichelberg, wohin er mit Weib und Kindern gekommen war und wo seine Frau Almosen gesammelt hatte, einen Teil des erbettelten Geldes im Wirtshaus vertrunken, mit einem andern Streit angefangen und diesen "bis uff dem tod" (= schwer) verwundet.