Jakob [Renz], Abt zu Petershausen, verleiht Andreas Hermann von Wielatsriet Hof und Gut in Ringgenweiler zu Erblehen. Das Gut war von ¿Martin Bidermann erblich an Maria Bidermann, Ehefrau des Empfängers, bzw. deren Lehenträger Matthäus Eberlin gelangt. Zu dem Lehen gehören Haus, Hof, Stadel, Ofenhaus und Wagenschopf sowie ein Baumgarten, in dem ein Soldhäuslein gebaut wurde, das derzeit Matheis Aßman innehat. Ihm und seiner Ehefrau hat Martin Bidermann erlaubt, dort auf Lebenszeit zu wohnen. An Äckern werden verliehen 16 Jauchert im Ösch "auf Hochenstain", 14 Jauchert im Ösch "auf Hebsack" und 14 1/2 Jauchert im Ösch "Hüttenberg", an Wiesen 4 Mannmahd, ferner ein Baindtgärtlein, das jetzt mit Hans Heni ausgemarkt worden ist. Ausgenommen von der Verleihung ist das Häuslein, das Hans Heni besonders verliehen wurde. Der Beliehene muß das Haus in gutem Zustand halten und darf nichts entfremden. Er gibt dem Kloster jährlich zu Martini als Zins 4 Scheffel Vesen und 24 Streichen Hafer Ravensburger Maßes, 30 ß d ringer Münze und 2 Fasnachthennen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Im Fall von Handänderungen oder Wahl eines neuen Prälaten muß es innerhalb von drei Monaten neu empfangen und mit 3 lb d Konstanzer Währung verehrschatzt werden. Wird das Gut verkauft, muß es dem Kloster angeboten werden, das um 5 ß d billiger kaufen kann als andere Interessenten. An Klöster, Spitäler und andere "Ewigkeiten" darf nicht verkauft werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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