König Wilhelm von Württemberg bekundet, dass er, nachdem Freiherr Friedrich Karl Gustav Casimir von Gemmingen-Bürg am 16. Dezember 1841 verstorben ist, dem Freiherrn Sigmund von Gemmingen-Hornberg zu Treschklingen als Ältestem für diesen selbst und als Lehnsträger für die Agnaten Ludwig, Hermann und Karl sowie für die minderjährigen Brüder Friedrich, August, Franz und Reinhard Ludwig, alle Freiherren von Gemmingen-Hornberg-Bürg, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Kochertürner Gemarkung samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat.